ZAW – Straubing Stadt und Land

Abholtermine

Restmüll- und Biotonnen werden 14-tägig im Wechsel geleert. Die Papiertonne wird Ihnen kostenlos vom ZAW Straubing zur Verfügung gestellt. Informationen zur Abholung finden Sie entweder unter  www.zaw-sr.de.

Überfüllte Mülltonnen sind unzulässig

Der ZAW-SR bietet amtliche Restmüllsäcke, bei welchen bereits im Kaufpreis die ordnungsgemäße Entsorgung enthalten ist. Diese Säcke können ganz korrekt mit der Tonne zur Leerung bereitgestellt werden und werden dann von den Müllwerkern mitgenommen. Es gibt sie in der Geschäftsstelle des ZAW-SR an der Äußeren Passauer Straße und in vielen Geschäften für 3,50 Euro zu kaufen. Sie bieten Platz für 70 Liter Müll. Die Liste der Verkaufsstellen ist unter www.zaw-sr.de/Wiederverkäuferliste zu finden.

Sondermüll

Sperrmüll- und Sondermüllannahme am Entsorgungszentrum Sachsenring 31, Straubing, jederzeit während der üblichen Öffnungszeiten.

Weitere Informationen unter www.zaw-sr.de/wohinmit
Sperrmüllanmeldung unter 09421 / 99 02 33

Dämmstoffabfälle

Pressemitteilung des ZAW Straubing vom 23.11.2016
Styropor- und Styrodurdämmplatten wurden über viele Jahre mit dem bromhaltigen Flammschutzhemmer Hexabromcyclododecan (HBCDD) behandelt. Dieses Flammschutzmittel wurde nun als gefährlich eingestuft. Sind die Dämmplatten mit mehr als 0,1 % HBCDD belastet, sind sie daher seit Oktober insgesamt als „gefährliche Abfälle“ einzustufen und entsprechend zu entsorgen. Vorübergehend gab es aus diesen Gründen erhebliche Entsorgungsschwierigkeiten, da die Müllverbrennungsanlagen die Annahme dieser Abfälle verweigerten. Mittlerweile sind die Details und die Entsorgungswege wieder geklärt, informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR).

Privatpersonen können ihre Abfälle nach wie vor an der Müllumladestation Straubing kostenpflichtig entsorgen. Die Menge ist auf 10 m³ beschränkt, wenn es sich um Monochargen, also reine Styroporoder Styrodurabfälle handelt. Gewerbliche Anlieferer – und dazu zählt auch Kleingewerbe – können Baumischabfälle anliefern, soweit sie nicht mehr als 0,5m³/t belastete Polystyrolabfälle enthalten. Anlieferungen von Monochargen sind ausgeschlossen. Kann der Gewerbetreibende nachweisen, dass keine Belastung des Materials vorliegt, weil es sich zum Beispiel um neuere, bromfreie Dämmplatten handelt, kann eine Anliefergenehmigung erteilt werden. Hierfür muss er im Vorfeld mit dem Müllkraftwerk Schwandorf Kontakt aufnehmen.

Verpackungsstyropor ist frei von HBCDD und kann kostenfrei in allen Wertstoffhöfen angeliefert werden.