Seen- und Weiherlandschaft

Parkstetten bietet mit seinen zahlreichen Badeseen attraktive Naherholungsmöglichkeiten.

Betätigen Sie sich sportlich beim Wakeboard- und Wasserskifahren am Friedenhainsee oder paddeln Sie im Schlauchboot über den Wolf-Weiher. Nutzen Sie Liegewiesen und genießen die Natur.

Naherholungsgebiet

Im Naherholungsgebiet Parkstetten-Steinach-Kirchroth stellt der Verein zur Entwicklung eines Erholungsgebiets im Raum Parkstetten-Steinach-Kirchroth e. V. (www.naherholung-sr.de) an den Weihern 11, 14 und 12 Ost kostenlos die optimale Infrastruktur für einen entspannten Badetag zur Verfügung. Zum Angebot gehören neben Liegewiesen mit den dazugehörigen Parkflächen und sanitären Einrichtungen auch ein Grillplatz und ein Hundeweiher.

FKK-Anhänger kommen auf dem ca. 6.000 m² großen, vom Verein für naturnahe Erholung und Freikörperkultur e. V. (www.fkkvereinstraubing.de) gepflegten Badeplatz am Weiher 12 auf ihre Kosten.

Friedenhainsee

Für Wassersportler und Camping-Freunde ist auf der Friedenhainsee-Freizeitanlage (kostenpflichtig) gesorgt (www.friedenhainsee.de). Das Strandbad mit Campingplatz und Restaurant lockt mit seiner Seilbahn auch überregional Wasserski- und Wakeboardfahrer nach Parkstetten. Außerdem stehen eine Breitwellen-Wasserrutschbahn und ein SUP-Verleih zur Verfügung.

Sonstige Seen und Weihern

Damit Sie die Schönheit der Natur und der weiteren Seen und Weihern in Parkstetten genießen und sich erholen können, finden Sie nachfolgend einige allgemeine Hinweise.

Dank dem bayerischen Wasser- und Naturschutzrecht ist es jedermann gestattet, oberirdische Gewässer und seine Ufer im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung zu Erholungszwecken zu nutzen (sog. Gemeingebrauch). Eine behördliche Genehmigung oder die Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten (z. B. Fischereiberechtigte) ist nicht erforderlich.

Dies gilt für alle zugänglichen fließenden und stehenden Gewässer in der freien Natur Parkstettens – also Seen, Weihern, Bächen und selbst der Donau. Nicht dazu gehören Gewässer in Hofräumen, Gärten, Park- und Betriebsanlagen oder solche, die z. B. aus Sicherheitsgründen behördlich gesperrt sind.

Was ist erlaubt?

Vom wasser- und naturschutzrechtlichen Gemeingebrauch erfasst und damit grundsätzlich ohne Weiteres erlaubt sind u. a. folgende Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung:

  • Baden und Schwimmen einschließlich der Benutzung von Bällen, Luftmatratzen, Schwimmringen u. ä.
  • das Verweilen am Ufer, wie es üblicherweise mit einem Badetag verbunden ist, einschließlich dem Aufstellen beweglicher Einrichtungen (z. B. einer Campingliege) und damit zusammenhängende sportliche Betätigung wie Ballspielen u. ä.
  • Tauchen ohne Atemgerät
  • Bootfahren mit kleinen Booten bis zu 9,20 Metern Länge ohne Maschinenantrieb, z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauch- und Segelboote
  • Eissport, z. B. Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen und ähnliche sportliche Betätigung

Was ist nicht erlaubt?

Nicht vom Gemeingebrauch erfasst sind insbesondere das

  • Aufstellen von Wohnwägen, Zelten u. dgl.
  • Übernachten im Freien
  • Grillen oder Entzünden von Lagerfeuern oder
  • Tauchen mit Atemgerät (es sei denn, das Gewässer wurde von der Kreisverwaltungsbehörde entsprechend gewidmet)

Für diese Betätigungen ist neben etwaiger behördlicher Genehmigung stets auch die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.

Keine Rechte ohne Pflichten!

Wer sein Gemeingebrauchsrecht ausübt, ist verpflichtet, dies natur-, eigentümer- und gemeinverträglich zu tun. Das heißt zum einen, dass mit den Gewässern und seinen Ufern sowie der Tier- und Pflanzenwelt pfleglich umzugehen ist.

Zum anderen, darf die eigene Sportausübung und Freizeitgestaltung nur in der Weise erfolgen, dass die Belange der Gewässereigentümer und -anlieger und die Rechtsausübung anderer nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird. Alle Nutzer sind also zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und insofern gleichberechtigt.

Personen, die diese Pflichten nicht einhalten, die Gewässer über den zugelassenen Gemeingebrauch hinaus nutzen oder gegen fischerei-, naturschutz- oder sicherheitsrechtliche Regelungen verstoßen, handeln ordnungswidrig und können mit Geldbuße belegt werden.

Und zu guter Letzt: Passen Sie auf sich auf!

Beachten Sie bitte, dass an den Seen keine Gewässeraufsicht, Bademeister und dergleichen bereitgestellt werden kann. Halten Sie sich daher bitte in Ihrem eigenen Interesse an die folgenden allgemeingültigen Baderegeln, damit einem sicheren Badetag nichts im Wege steht.

  1. Gehen Sie nur zum Baden, wenn Sie sich wohl fühlen. Kühlen Sie sich ab, bevor Sie ins Wasser gehen.
  2. Gehen Sie niemals mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser und vermeiden Sie beim Baden übermäßigen Alkoholkonsum.
  3. Gehen Sie nicht ohne Begleitung oder Beobachtung schwimmen und bleiben Sie in Sichtweite anderer Badegäste beziehungsweise entfernen Sie sich nicht zu weit vom Ufer.
  4. Machen Sie sich mit fremden Gewässern zunächst vertraut, auch unbekannte Ufer können Gefahren bergen.
  5. Passen Sie als Nichtschwimmer doppelt gut auf und gehen Sie nur bis zum Bauch ins Wasser.
  6. Überschätzen Sie nicht Ihre eigene Kraft und Ihr Können.
  7. Bei Gewitter ist das Baden lebensgefährlich. Verlassen Sie das Wasser sofort und suchen Sie ein festes Gebäude auf.
  8. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten keine Sicherheit im Wasser.
  9. Springen Sie nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist.
  10. Halten Sie das Wasser und seine Umgebung sauber und werfen Sie Abfälle in den Mülleimer.