Aufkommensneutraler Grundsteuerhebesatz beschlossen
In der Sitzung des Gemeinderats Parkstetten am 24.10.2024, in der mit der Grundsteuerreform eines der derzeit wohl meistbewegenden kommunalen Themen beraten wurde, wurde viel besprochen. Und auch das sichere Radfahren im Gemeindegebiet sorgte erneut für teilweise emotionale Diskussionen.
Zunächst begrüßte Bürgermeister Martin Panten aber mit Martin Weber vom Büro Architekten und beratende Ingenieure Weber aus Kollnburg einen der ausführenden Planer für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Weiherwichtel“. Da die Erschließungsstraße der zukünftigen Kita aufgrund entwässerungstechnischer Erfordernisse höher liegt als die benachbarten Grundstücke bedurfte es in den letzten Wochen umfangreicher Abstimmungen mit den Bau- und Naturschutzbehörden und auch den Anwohnern. Weber erläuterte den Gemeinderatsmit-gliedern die so jetzt entstandene Planung des Geländeprofils. Es wurden alle Belange bestmöglich berücksichtigt und insbesondere auf die Sorgen einiger Nachbarn durch Schaffung von Vorrichtungen zur Zurückhaltung von Niederschlagswasser und geeigneten Sichtschutzelemente eingegangen.
Anwohner der Kreisstraße „Straubinger Straße“ im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Einmündung in die Chamer Straße wandten sich besorgt mit der Bitte an die Gemeinde und an den Landkreis, Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahrensituation für Fußgänger verringern. Viele dort parkende Fahrzeuge und häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen würden regelmäßig zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund führte der gemeindliche Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss kürzlich eine Ortsbesichtigung durch und konnte dabei durchaus ein erhöhtes Gefahrenpotenzial feststellen. Im Zuge der anschließenden Überlegungen wurde die Diskussion zur Ausweisung eines beidseitigen Radfahrerschutzstreifens in diesem Streckenabschnitt wiederbelebt. Diese wurde vor circa einem Jahr durch einen denkbar knappen ablehnenden Gemeinderatsbeschluss (damals 8 zu 8 Stimmen) eigentlich beendet. Alle Fakten wurden nun erneut in die Waagschale gelegt. Ohne Zweifel wären die beiden Radfahrerschutzstreifen wohl ein Gewinn für die Verkehrssicherheit der Radler auch im Sinne einer nachhaltigen Mobilität. Andererseits wäre die Folge, dass über die gesamte Länge nicht mehr auf der Straße geparkt werden dürfe, was einige Gemeinderäte auch als schädlich für die dort ansässigen Gewerbebetriebe mit kurzfristigem Kundenverkehr sehen. Außerdem würde sich das Parkproblem nur auf andere Straßen verlagern. Es zeigte sich schnell, dass die Meinungen zu dieser Frage weiterhin sehr unterschiedlich sind. Dieses Mal stimmte jedoch eine knappe Mehrzeit (8 zu 7 Stimmen) grundsätzlich für die Ausweisung des beidseitigen Schutzstreifens. Ob die entsprechende Straßenmarkierung tatsächlich aufgebracht wird, hängt jetzt nur mehr an der Abstimmung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen als für diese Kreisstraße zuständige Straßenverkehrsbehörde und den der Gemeinde gegebenenfalls dafür konkret entstehenden Kosten.
Das Hauptthema des Abends war die Entscheidung über den ab dem Jahr 2025 geltenden Grundsteuerhebesatz. Die Grundsteuerreform zwingt die Gemeinde dazu, rechtzeitig zum Jahreswechsel eine entsprechende Hebesatzsatzung zu erlassen. Von Seiten der Staatsregierung wurde versprochen, dass die Grundsteuerreform in den Kommunen „aufkommensneutral“ vonstattengehe. Dies wird allerdings bei den Bürgerinnen und Bürgern häufig missverstanden. Es bedeutet nicht, dass die Steuerschuld des Einzelnen unverändert bleibt, sondern dass sich insgesamt das Steueraufkommen der Gemeinde wegen der Reform nicht verändere. Dieser aufkommensneutrale Hebesatz liegt für die Gemeinde Parkstetten bei etwa 285 %. Aufgrund der Kostenentwicklung, die jeder auch privat spürt, plädierten viele Gemeinderatsmitglieder dafür, auch eben diesen Hebesatz in dieser Höhe festzusetzen, um die Steuerzahlerinnen und -zahler nicht höher zu belasten. Leider bleibt aber auch der gemeindliche Haushalt von dieser Preisentwicklung, besonders bei den alltäglichen Ausgaben wie für Löhne oder Betriebskosten der gemeindlichen Liegenschaften, nicht verschont. Deshalb mahnt die Kämmerei, dass sich im Gegenzug auch die Einnahmen weiterentwickeln müssten und empfahl, den Hebesatz, der bereits seit dem Jahr 2004 und damit seit über zwanzig Jahren nicht mehr durch den Gemeinderat angepasst wurde, auf dem bisherigen Niveau von 340 % zu belassen. Dadurch hätte die Gemeinde mit rund 74.000 € Mehreinnahmen rechnen können. Nach einiger Diskussion des Für und Wider wurde die Debatte durch einen mit nur einer Stimme mehrheitlich angenommenen Geschäftsordnungsantrag jäh beendet und ohne weitere Aussprache zur Entscheidung übergegangen. Letztlich wurde in namentlicher Abstimmung mit 11 zu 4 Stimmen der aufkommensneutrale Hebesatz von 285 % für beide Grundsteuerarten A und B für das Jahr 2025 festgesetzt.