Die Gemeinde Parkstetten ist seit dem 01.05.2020 Mitgliedsgemeinde des Wasserzweckverbandes Straubing-Land. In allen Bereichen der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist der Wasserzweckverband Straubing-Land (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zuständig.
Informationen finden Sie unter www.wasserzweckverband-straubing-land.de.
Regelmäßige Prüfung der Wasserzähler kann sich lohnen
Alljährlich werden bei der Abrechnung der Kanalgebühren außergewöhnliche Wasserverbrauchsmengen festgestellt, für die sowohl Wassergebühren als auch Kanalgebühren festzusetzen sind.
Grund hierfür sind meist Fehler in der Installation wie z. B. defekte Heizungsventile, wo unbemerkt enorme Wassermengen verbraucht werden.
Ein Erlass für diesen Mehrverbrauch kann vom Gemeinderat nicht gewährt werden, nachdem dieses Wasser, auch wenn es sich um sauberes Frischwasser handelt, in die Kläranlage gelangt und Kosten verursacht. Eine regelmäßige Prüfung der Wasserzähler wird daher von der Gemeinde und vom Wasserzweckverband dringend empfohlen.