Bei der Landratswahl am vergangenen Sonntag hat keine der sich bewerbenden Personen die absolute Mehrheit erreicht. Aus diesem Grund findet am Sonntag, 22. März 2026, eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.
Bitte beachten Sie diesbezüglich folgende Hinweise und Informationen des Wahlamts.
Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte, der für die Kommunalwahl am 8. März 2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, ist zugleich auch für die Stichwahl am 22. März 2026 wahlberechtigt. Sie erhalten für die Stichwahl KEINE erneute Wahlbenachrichtigung.

Ausstellung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl
Wahlberechtigte, die für die Kommunalwahl am 8. März 2026 einen Wahlschein (Briefwahl) beantragt und dabei angegeben haben, dass sie für den Fall einer Stichwahl ebenfalls einen Wahlschein beantragen möchten, bekommen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt. Sie müssen hier nichts weiter veranlassen.
Alle übrigen können ab Donnerstag, 12. März 2026, Briefwahl beantragen. Nutzen Sie dafür entweder den Online-Antrag im Bürgerserviceportal der Gemeinde oder besuchen Sie das Wahlamt der Gemeinde Parkstetten zu den allgemeinen Öffnungszeiten. In diesem Fall können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt mit nach Hause nehmen.
Wählen im Wahllokal
Wer im Wahllokal wählen möchte, kann dies mit Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments auch dann machen, wenn er die Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt.
Die Einteilung der Stimmbezirke für die Urnenwahl verändert sich für die Stichwahl gegenüber der Kommunalwahl vom 8. März nicht. Welchem Wahllokal Ihre Wohnstraße zugewiesen ist, können Sie der Dezember-Ausgabe des Gemeindeboten Parkstetten (Seite 27) entnehmen.
Bei weiteren Fragen zur Stichwahl wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Parkstetten unter 09421/9933-0 oder buergerbuero@parkstetten.de.





