Gebühren

Ausweis- und Passdokumente

Personalausweis unter 24 Jahren22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahren37,00 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €
Reisepass unter 24 Jahren37,50 €
Reisepass ab 24 Jahren70,00 €
Vorläufiger Reisepass26,00 €
Zuschlag Reisepass „Express“32,00 €
Reisepass Express unter 24 Jahren69,50 €
Reisepass Express ab 24 Jahren102,00 €
Reisepass 48 Seiten (zusätzlich Gebühr Reisepass)22,00 € + Gebühr Reisepass
eID-Karte (Elektronische Identifizierung)37,00 €

Auskünfte

Gewerberegisterauszug15,00 €
Gewerbezentralregisterauskunft13,00 €
Melderegisterauskunft10,00€ bzw. 15,00€ (je nach Aufwand)

Sonstige Gebühren

Führungszeugnis13,00 €
Antrag für Führerschein5,10 €
Gewerbe An-, Um-, Abmeldung25,00 €
Vorübergehende Gaststättenrechtliche Erlaubnis30,00 €/pro Tag
Meldebescheinigungen5,00 €
Beglaubigungen (bei jeder weiteren gleichen)5,00 € (2,50 €)
Kopien DIN A4 schwarz0,05 €
Kopien DIN A4 farbig0,10 €
Genehmigungsfreistellung (Erklärung nach Art. 58 Abs. 3 S. 4 BayBO)30,00 €
Anordnung Verkehrsbeschränkung 40,00 €
Bescheinigungen über geleistete Kinderbetreuungsgebühren 5,00 €
Unbedenklichkeitsbescheinigung5,00 €

Kindertageseinrichtung St. Raphael

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Parkstetten vom 20.01.2025

Kinder unter 3 Jahren:

Bei einer täglichen Buchungszeit vonGebühr pro Monat
bis 30.08.2025
Gebühr pro Monat
ab 01.09.2025
mehr als 3,0 Std. bis einschließlich 4,0 Std.155,90 €
mehr als 4,0 Std. bis einschließlich 5,0 Std.168,00 €179,90 €
mehr als 5,0 Std. bis einschließlich 6,0 Std.190,30 €203,60 €
mehr als 6,0 Std. bis einschließlich 7,0 Std.212,70 €227,30 €
mehr als 7,0 Std. bis einschließlich 8,0 Std.235,10 €251,10 €
mehr als 8,0 Std. bis einschließlich 9,0 Std.257,50 €274,80 €
mehr als 9,0 Std. bis einschließlich 10,0 Std.279,90 €298,60 €

Kinder ab 3 Jahren:

Bei einer täglichen Buchungszeit vonGebühr pro Monat
bis 30.08.2025
Gebühr pro Monat
ab 01.09.2025
mehr als 3,0 Std. bis einschließlich 4,0 Std.108,70 €
mehr als 4,0 Std. bis einschließlich 5,0 Std.111,90 €120,40 €
mehr als 5,0 Std. bis einschließlich 6,0 Std.123,10 €132,30 €
mehr als 6,0 Std. bis einschließlich 7,0 Std.134,30 €144,20 €
mehr als 7,0 Std. bis einschließlich 8,0 Std.145,40 €155,90 €
mehr als 8,0 Std. bis einschließlich 9,0 Std.156,80 €168,00 €
mehr als 9,0 Std. bis einschließlich 10,0 Std.168,00 €179,90 €

Verpflegungspauschale

KrippeKindergarten
1 Wochentag20,60 €21,70 €
2 Wochentage41,20 €43,40 €
3 Wochentage61,80 €65,10 €
4 Wochentage82,40 €86,80 €
5 Wochentage103,00 €108,50 €

Schulverband – Offene Ganztagsschule

Montag bis Donnerstag: kostenlos
Freitag 15,00 €/monatlich


Kanal und Abwasser

Beitrags- und Gebührensatzung Entwässerung


Friedhof

(gültig ab 01.09.2024)

Einzelgrab – Neuerwerb Liegefrist
Liegefrist: 20 Jahre; eine Verlängerung um 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit anteiligen Gebühren möglich.

  • Hauptgang 1.440 €
  • 2. Reihe 960 €

Doppelgrab – Neuerwerb
Liegefrist: 20 Jahre; eine Verlängerung um 5, 10,15 oder 20 Jahre mit anteil. Gebühren möglich.

  • Hauptgang 3.000 €
  • Nebengang 2.520 €
  • 2. oder 3. Reihe 2.160 €

3-fach Grab – Neuerwerb
Liegefrist: 20 Jahre; eine Verlängerung um 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit anteil. Gebühren möglich.

  • Hauptgang 3.600 €
  • Nebengang 3.000 €

Möglichkeiten Urnengräber
Liegefrist: 10 Jahre, Verlängerung um 5 oder 10 Jahre mit anteil. Gebühren möglich.

Urnenwand 2004 (für zwei Urnen)480 €
Urnenstele 2013 (für zwei Urnen)660 €
Urnenstele 2016 (für zwei Urnen)720 €
Urnenstele 2022 (für zwei Urnen)720 €
Urnenerdgrab – Bronzeplatte (für eine Urne)360 €
Urnenerdgrab – Granitblock (für zwei Urnen)360 €
Urnenerdgrab – Granitblock (für drei Urnen)360 €

Kindergrab – Neuerwerb
Liegefrist: 15 Jahre, eine Verlängerung um 5, 10 oder 15 Jahre mit anteil. Gebühren möglich.

  • Hauptgang 0 €
  • 2. Reihe 0 €

Die Grabherstellung erfolgt durch die Bestattungsfirma Aumer aus Wörth/Donau.


Hundesteuer

gültig ab 01.01.2023

1. Hund50,00 €/Jahr
2. Hund70,00 €/Jahr
3. Hund und jeder weitere90,00 €/Jahr
Kampfhunde500,00 €/Jahr

Steuererhebung

Grundsteuer A285 v. H. vom Messbetrag
Grundsteuer B285 v. H. vom Messbetrag
Gewerbesteuer380 v. H. vom Messbetrag

Wasserherstellungsbeitrag WZV Straubing-Land

Informationen finden Sie unter www.wasserzweckverband-straubing-land.de