Gemeinderat ebnet Weg für neuen Lebensmittelmarkt
In seiner vergangenen Sitzung am 15.10.2026 befasste sich der Gemeinderat Parkstetten mit einer Vielzahl wichtiger Tagesordnungspunkte – im Mittelpunkt standen dabei die bevorstehende Schließung des örtlichen EDEKA-Lebensmittelmarktes sowie der zugehörige Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel” für einen entsprechenden Ersatzbau.
Nicht nur die Mitglieder des Gemeinderats, sondern auch die Bevölkerung bewegt die Frage nach der Zukunft der Lebensmittelnahversorgung in Parkstetten. Wie die Marktleitung überraschend mitteilte, soll der bestehende EDEKA-Lebensmittelmarkt am Rathausplatz bereits in wenigen Wochen zum 30. November 2026 aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen schließen. Dabei wurden vor allem die beengten räumlichen Verhältnisse mit zu geringer Verkaufsfläche sowie ein hoher Sanierungsbedarf des Gebäudes und wiederkehrende technische Probleme, insbesondere bei der Kühlung von Fleisch- und Milchprodukten, genannt.
Bereits seit vielen Jahren ist die Gemeinde in enger Abstimmung mit der EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG und verschiedenen Projektträgern, um den dringend notwendigen Ersatzneubau zu realisieren. Das Interesse hieran ist von allen Seiten groß. Als einziger wirtschaftlich zukunftsfähiger Standort wurde aufgrund seiner Sichtbarkeit und Verkehrsanbindung der Bereich der Ortseinfahrt an der Straubinger Straße ausgemacht. Die Schaffung der notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen für einen dortigen neuen Markt ist allerdings von der Hochwasserfreilegung des Gebiets für ein 100-jährlich wiederkehrendes Hochwasserereignis abhängig. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen der WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes im Polder Parkstetten-Reibersdorf unter der Federführung des Freistaats Bayern ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2028 geplant.
Bis dahin droht der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern durch die Schließung des bestehenden Marktes nun eine mehrjährige Versorgungslücke. Betroffen wären vor allem Ältere und Menschen ohne eigene Mobilität, Familien sowie Einrichtungen wie Vereine und die örtliche Grund- und Mittelschule, für die bislang durch den Markt der Pausenverkauf organisiert wurde. „Die Gemeinde unternimmt deshalb mit Nachdruck alles in ihrer Macht Stehende und Notwendige, damit die Nahversorgung in Parkstetten trotz aller Schwierigkeiten erhalten bleibt. Eine Schließung ohne nahtlose Anschlusslösung darf es nicht geben.“, so Bürgermeister Panten.
Aus diesem Grund befasste sich der Gemeinderat noch in derselben Sitzung mit der bauplanungsrechtlichen Grundlage für einen künftigen Markt am Ortseingang an der Straubinger Straße. So wurde für ein rund 8.450 Quadratmeter großes Grundstück mit dem einstimmigen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel” der Startschuss für das bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochene erforderliche Bauleitplanverfahren gegeben. Geplant sind ein moderner Lebensmittelvollsortimenter mit rund 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche, ein Imbiss sowie ausreichend Stellplätze einschließlich Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Eine Restfläche soll für mögliche spätere Erweiterungen vorgehalten werden. Das Grundstück ist über den bestehenden Geh- und Radweg zwischen Parkstetten und Hornstorf gut angebunden und damit auch für Kinder, Jugendliche sowie ältere Menschen sicher erreichbar.
Die Gemeinde nutzt damit schon jetzt die verbleibende Zeit bis zur Hochwasserfreilegung dafür, gemeinsam mit den Projektpartnern und den beteiligten staatlichen Stellen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vorzubereiten und weitere bestehende Problemfelder wie die Einhaltung des landes- und regionalplanerischen Anbindegebots frühzeitig auszuräumen.
Ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes stand auch der Genehmigungsentwurf für die Erneuerung und Erweiterung der B 20-Vorlandbrücke Nord über die Donau, zu dem die Gemeinde um Stellungnahme gebeten wurde. Im Zuge der Ertüchtigung des Hochwasserschutzes ist die derzeit rund 355 Meter lange Vorlandbrücke um weitere 295 Meter nach Norden zu verlängern. Da die Brücke aber bereits seit 2016 massive Schäden aufweist, von denen auch die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung zeugt, ist ein kompletter Ersatzneubau unumgänglich. Die Bauzeit wird auf rund vier Jahre veranschlagt, wobei Vollsperrungen der B 20 nur für etwa vier bis fünf Monate geplant sind. Der Gemeinderat nahm den Genehmigungsentwurf zur Kenntnis und stimmte der grundsätzlichen Planung zu, verbunden mit mehreren Erwartungen an die Bauausführung, etwa einer frühzeitigen Information der Gemeinde und der Gewährleistung des Hochwasser- und Deichschutzes während der Bauzeit.
Des Weiteren befasste sich der Gemeinderat mit der Meldung von Pflegemaßnahmen an Gräben und Bachläufen an den Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen, die im Bauprogramm 2027 vorgesehen werden sollen. Nach Absprache mit dem gemeindlichen Bauhof wurden hierfür mehrere Unterhaltungsmaßnahmen im Gemeindegebiet vorgemerkt.
Darüber hinaus wurden durch eine Geschäftsordnungsänderung Entscheidungsbefugnisse in einfachen Bauangelegenheiten vom Gemeinderat auf den ersten Bürgermeister übertragen.
Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem insbesondere über das zukünftige Leitungsteam der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen St. Raphael und Weiherwichtel entschieden wurden.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 12.11.2026 statt.





