Wärmewende mit Augenmaß – Parkstetten plant für 2045
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Parkstetten zentrale Weichen für die künftige Entwicklung der Gemeinde gestellt
Einen Schwerpunkt bildete die Vorstellung der Ergebnisse der nahezu abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanung. Diese wurde mit externer fachlicher Begleitung durch das Ingenieurbüro ACHHAMMER engineering aus Barbing erarbeitet und im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch die Bundesregierung gefördert. Demnach liegt der jährliche Nutzwärmebedarf im Gemeindegebiet bei rund 36.000 Megawattstunden, wovon derzeit noch 65 Prozent aus fossilen Energieträgern, überwiegend Heizöl, stammen. Das entspricht einem CO₂-Ausstoß von 8.860 Tonnen pro Jahr. Ziel ist es, bis 2045 eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Der Bau eines flächendeckenden Nahwärmenetzes ist allerdings unrealistisch. Als sogenanntes Prüfgebiet wurde jedoch „Parkstetten-Mitte“, ein Gebiet rund um die Schule mit etwa 260 Gebäuden identifiziert. Zudem könnte perspektivisch Abwasserwärme aus der Kläranlage Reibersdorf für das bereits vorhandene Nahwärmenetz der Energiegenossenschaft Reibersdorf genutzt werden. Bürgermeister Martin Panten und Planer Simon Achhammer stellten klar, dass aus dem kommunalen Wärmeplan keine unmittelbare Verpflichtung zum Heizungstausch entsteht. Bevor der Gemeinderat den Wärmeplan endgültig beschließen soll, findet am 24. Februar 2026 um 19 Uhr im RSV-Vereinsheim im Sportzentrum eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die Ergebnisse öffentlich vorgestellt werden und noch Gelegenheit zur Mitwirkung besteht.
Intensiv diskutiert wurde der von der WIGES GmbH geplante Neubau einer Lagerhalle für mobile Hochwasserschutzverschlüsse im Donaupolder Parkstetten-Reibersdorf. Die Halle soll auf einem gemeindlichen Grundstück errichtet werden, Bauherren sind allerdings die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern. Zwar erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen, stellte jedoch zugleich ausdrücklich fest, dass die Halle aus seiner Sicht zu klein dimensioniert ist, da nicht sämtliche für das Gemeindegebiet erforderlichen Hochwasserschutzelemente samt Zubehör und Arbeitsmitteln zentral eingelagert werden können. Gerade im Ernstfall sei eine schnelle Einsatzbereitschaft der gemeindlichen Feuerwehren und des Gemeindebauhofs entscheidend. Vor der Umsetzung sind darüber hinaus noch Eigentums- und Nutzungsfragen zu regeln.
Uneinheitlich verlief die Debatte über die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in Friedenhain. Ein auswärtiger Zimmereibetrieb plant diese künftig als Abbundhalle zu nutzen und möchte auch eine Garage anbauen. Während einige Gemeinderatsmitglieder eine Stärkung des Handwerks in der Gemeinde begrüßten, verwiesen andere auf mögliche Lärm- und Verkehrsbelastungen für die Nachbarn. Letztlich wurde das gemeindliche Einvernehmen mit knapper Mehrheit und unter Auflagen zum Immissionsschutz und zur Beweissicherung der Zufahrtsstraße erteilt.
Den weiteren beantragten Bauvorhaben – dem Anbau eines Kaltraumwintergartens an eine Doppelhaushälfte und die Nutzungsänderung eines Hühnerstalls zu einer Garage – wurde ohne Einwände zugestimmt.
Rechtliche Folgen hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Deckblatt Nr. 8, mit dem der Bebauungsplan „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ geändert und eine Innenverdichtung in diesem Bereich ermöglicht wurde. Nachdem ein betroffener Anwohner einen Normenkontrollantrag stellte, erklärte das oberste bayerische Verwaltungsgericht nach eingehender Prüfung das Deckblatt wegen eines Ermittlungsdefizits bei der Bewertung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Verkehrsimmissionen für unwirksam. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Gerichtsbeschluss verzichtet der Gemeinderat. Stattdessen soll geprüft werden, ob im Wege eines ergänzenden Verfahrens die erforderliche Abwägung nachgeholt und das Bauleitplanverfahren so rechtssicher zu Ende geführt werden kann.
Darüber hinaus folgte der Gemeinderat zahlreichen Empfehlungen seines Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses: Der Fußweg an der Chamer Straße soll zum Gründungsfest der Parkstettener Feuerwehr im Juli diesen Jahres vorerst mit Splitt befestigt werden. In der Schulstraße soll im Bereich des Baugebiets „Mitterfeld III“ die regelmäßige Anbringung der Geschwindigkeitsmesstafel mehr Verkehrssicherheit bringen. Ein beantragter Verkehrsspiegel in der Habichtstraße wurde dagegen abgelehnt. Straßenschäden im nördlichen Schmiedfeld sollen fachlich solide, aber kostengünstig repariert werden. Genauso sollen die anstehenden Arbeiten des Wasserzweckverbands zur Sanierung der Wasserleitung im Seering, der Birkenstraße und Teilen der Harthofer Straße genutzt werden, um auch Sanierungen am Straßenbelag vorzunehmen. Private Initiativen zur Aufstellung von Sitzgruppen oder Anpflanzungen auf gemeindlichen Grünflächen sollen im Einzelfall ermöglicht werden.
Zum Schluss informierte Bürgermeister Panten über mehrere aktuelle Entwicklungen mit finanzieller und organisatorischer Tragweite für die Gemeinde. So wurden auf Anfrage aus dem Gemeinderat von der Verwaltung die bauphysikalischen, ökologischen und langfristig wirtschaftlichen Gründe für die Wahl von Holz-Alu-Fenstern anstelle von Kunststofffenstern beim Neubau der Kindertageseinrichtung Weiherwichtel erläutert.
Ebenso informierte er auf Nachfrage, dass seit dem Jahr 2020 vom Gemeinderat Entwicklungs- und Tauschgrundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 86.600 m² für einen Gesamtkaufpreis in Höhe von rund 2,5 Mio. € gekauft werden konnten, die sich bis heute im Eigentum der Gemeinde befinden.
Erneut thematisiert wurde auch das hohe jährliche Defizit der Kita St. Raphael, woraufhin mehrere Gemeinderatsmitglieder eine Überprüfung der Gebührenhöhe anregten.
Breiten Raum nahmen die Erläuterungen zu den Aufgaben der Gemeinde bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit ein. Derzeit sind mehrere Personen bekannt, die konkret von Obdachlosigkeit bedroht sind. Die Verwaltung machte deutlich, dass die Gemeinde im Ernstfall verpflichtet ist, eine menschenwürdige Unterbringung sicherzustellen.
Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem unter anderem die Teilnahme an einer Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags für die Lieferung von Strom ab dem Jahr 2027 beschlossen wurde. Die Gemeinde benötigt für den Betrieb der kommunalen Gebäude, der Abwasseranlage und der Straßenbeleuchtung jährlich ca. 390.000 Kilowattstunden Energie.
Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 12. März 2026 vorgesehen.





