Gemeinde Parkstetten|

Gemeinderat hält an Stellplatzpflicht fest – Debatte um Feuerwehr-Kostenersatz

Parkstetten – Rund drei Stunden beriet der Gemeinderat Parkstetten am Donnerstagabend, 4. September, über eine breite Palette an Themen. 14 der 17 Mitglieder waren anwesend, acht Bürger verfolgten die öffentliche Sitzung im Rathaus. Neben den ersten Beschlüssen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2026 standen vor allem zwei Satzungen im Mittelpunkt – zur Spielplatz- und Stellplatznachweispflicht bei Bauvorhaben – sowie eine lebhafte Diskussion um den Ersatz von Einsatzkosten für Feuerwehrdienstleistende.

Ohne Gegenrede stimmte das Gremium dem Antrag eines Bürgers aus Unterharthof zu, sein Dachgeschoss auszubauen, eine Gaube einzubauen und eine Außentreppe zu errichten.

Auch die frühzeitige Beteiligung an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Steinach verlief unproblematisch: Aus Sicht der Gemeinde Parkstetten steht der geplanten Erweiterung des Baugebiets „Kellerberg West I“ nichts entgegen.

Des Weiteren nahm der Gemeinderat ohne Einwände Kenntnis von der Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald im Kapitel „Energie“. Hintergrund ist die bundesgesetzlich vorgeschriebene Flächenbereitstellung für Windkraft. In Parkstetten selbst sind allerdings keine Vorrangflächen vorgesehen.

Besonderes Gewicht hatten zwei Satzungsneuerlässe: Durch ein Landesgesetz entfällt die bisherige staatliche Pflicht, bei bestimmten Bauvorhaben Spiel- und Stellplätze nachzuweisen. Der Gemeinderat entschied einstimmig, diese Regelung eigenständig fortzuführen. So bleibt künftig beim Bau von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen grundsätzlich ein Spielplatzpflicht. Diese kann im Einzelfall von den Bauherren abgelöst werden, was wiederum der Finanzierung der größeren öffentlichen Spielplätze im Gemeindegebiet zugutekommt. Ebenso einstimmig wurde eine neue Stellplatzsatzung erlassen, die unter anderem regelmäßig zwei Stellplätze je Wohneinheit vorsieht. Beide Satzungen treten am 1. Oktober in Kraft.

Am kontroversesten diskutierte der Gemeinderat über die Frage, ob langjährig aktive Feuerwehrdienstleistende ohne weitere Prüfung des Einzelfalls generell von Kostenersatzforderungen befreit werden sollen, wenn sie selbst von Einsätzen der eigenen Wehr betroffen sind. Die CSU-Gemeinderäte beantragten eine entsprechende Änderung der Kostenersatzsatzung als politisches Zeichen der Wertschätzung des Feuerwehrehrenamts. Die Verwaltung erläuterte die vielen praktischen Problemstellungen, die sich beim Vollzug einer pauschalen Erlassregel stellten und verwies auf die bestehende gesetzliche Regelung im Bayerischen Feuerwehrgesetz, die ohnehin einen Verzicht auf den Kostenersatz in unbilligen Fällen vorsieht. Bürgermeister Panten versicherte, dass dies von der Verwaltung insbesondere bei aktiven Feuerwehrangehörigen sehr sensibel geprüft und regelmäßig von einem entsprechenden Kostenersatz abgesehen werde. Nach intensiver Debatte, in der der Gemeinderat übereinstimmend das große Engagement der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden lobte und auch Feuerwehrleute selbst zu Wort kamen, kam es bei der Abstimmung zu einer Patt-Situation (7:7 Stimmen). Damit blieb die Satzung dahingehend unverändert.

Unabhängig davon wurden auch andere notwendige Änderungen der Kostenersatzsatzung behandelt und einstimmig beschlossen. Insbesondere wurden die Kostensätze für das Rettungsschlauchboot aktualisiert, nachdem ein stärkerer 30 PS-Motor angeschafft wurde.

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 8. März 2026 wurden die Geschäftsleitende Beamtin Jennifer Graf zur Wahlleiterin und der Wahlsachbearbeiter Fabian Schlecht zu ihrem Stellvertreter bestellt. Zudem bedarf es aber auch rund 60 ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und -helfer, um die Kommunalwahlen ordnungsgemäß durchführen zu können. Wer mithelfen möchte, kann sich ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus hierfür melden. Als Dankeschön erhalten die Wahlhelfer eine finanzielle Entschädigung, Getränke und Verpflegung. Der Gemeinderat entschied sich für 75 Euro für Wahlvorsteherinnen und -vorsteher und deren Stellvertreter sowie 60 Euro für die Schriftführer und die Beisitzer.

Nach Fertigstellung der Rathaussanierung sollen der multifunktionale Sitzungssaal und der Besprechungsraum förmlich als würdige Orte für Eheschließungen gewidmet werden. Außerdem bildet die Gemeinde ab September 2026 wieder einen oder eine Verwaltungsfachangestellten aus. Bewerbungen hierfür können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung eigereicht werden.

Zum Abschluss informierte Bürgermeister Martin Panten über den Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Straubing für das Jahr 2024, der Parkstetten als sehr sicher einstuft. Außerdem berichtete er, dass das Bürgerinformationssystem kürzlich ein Update zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhielt. Die Verwaltung rief zudem dazu auf, bis Anfang Oktober Vorschläge für das Unterhaltsprogramm des kommenden Jahres an den Gewässern III. Ordnung einzureichen.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in welchem unter anderem die Beschaffung eines neuen Aufsitz-Rasenmähers für den Bauhof genehmigt wurde. Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 16. Oktober 2025 statt.

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