Gemeinde Parkstetten|

Zur Entgegennahme von Anträgen und zur Ausstellung von Wahlscheinen ist heute, Freitag, den 6. März 2026 das Wahlamt der Gemeinde Parkstetten bis 15.00 Uhr besetzt.

Ausstellung von Wahlscheinen am Samstag und Sonntag

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag (Sonntag, den 8. März 2026) bis 15.00 Uhr beantragt werden, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Der gleiche Antragstermin gilt für eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn

  1. sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
  2. ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nummer 1 genannten Fristen entstanden ist, oder
  3. ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag (Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 28 Abs. 4 GLKrWO). Für die Glaubhaftmachung wird in der Regel – nach Belehrung über die Strafbarkeit einer mehrfachen Wahl – eine schriftliche Erklärung des Wahlberechtigten ausreichen.

Zur Entgegennahme der Wahlscheinanträge und der Ausstellung von Wahlscheinen ist Herr Fabian Schlecht am Samstag, den 7. März 2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar (Telefon 09421 / 99 33 26).

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