Gemeinde Parkstetten|

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Änderungen am eigenen Grundbesitz bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen, um die jeweiligen Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen aktuell halten zu können. Im Anhang finden Sie einen passenden Informationsflyer zum Thema “Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen”.

Comments are closed.

Close Search Window