Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Änderungen am eigenen Grundbesitz bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen, um die jeweiligen Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen aktuell halten zu können. Im Anhang finden Sie einen passenden Informationsflyer zum Thema “Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen”.
Last modified: 20.01.2026






