Gemeinderatssitzung vom 29.08.2024

Baurechtliche Weichen für Photovoltaikfreiflächenanlagen gestellt – Haushalt ohne Auflagen

Auch in der Ferienzeit gab es am vergangenen Donnerstag einiges im Parkstettener Gemeinderat zu besprechen. Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Panten dazu den Leiter des gemeindlichen Bauhofs Sepp Gilch, der den Gemeinderatsmitgliedern Rede und Antwort zu den aktuell wichtigsten Bauhofthemen stand.

Gilch berichtete, dass im Frühjahr rund 300 Bäume an besonders kritischen Orten wie Spielplätzen und dem Friedhof durch einen Sachverständigen begutachtet und die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlichen Baumpflegemaßnahmen festgesetzt wurden. Je nach Zustand des einzelnen Baums kann dies von der Entfernung von Totholz bis hin zur Fällung und Ersatzpflanzung reichen. Die regelmäßigen Baumkontrollen sowie alle durchgeführten und noch anstehenden Maßnahmen werden übersichtlich in einem Baumkataster dokumentiert.

Des Weiteren stellte Gilch den aktuellen Straßenzustandsbericht vor. In regelmäßigen Intervallen befährt der Bauhof die Gemeindestraßen und kontrolliert dabei Bankette, Schilder, Entwässerungseinrichtungen und das Straßenbegleitgrün auf Schäden. Der Straßenzustand wird mit Schulnoten bewertet, die der Gemeinde als Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung der durchzuführenden Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen dient.

Zur Bewältigung der Menge und Vielfältigkeit an Bauhoftätigkeiten bedarf es ausreichend gut qualifiziertem Personal. Aus diesem Grund entschloss man sich, ab September 2025 eine Ausbildungsstelle zum/zur Straßenwärter/in anzubieten und noch in diesem Monat auszuschreiben.

Im Anschluss berichtete Bürgermeister Panten darüber, dass für die Nutzungsänderung des ehemaligen Cafés „Speiseder“ zu einer Unterkunft für bis zu 25 Flüchtlinge und Asylbegehrende inzwischen die Baugenehmigung vom Landratsamt Straubing-Bogen erteilt wurde. Die Gemeinde ist mit dem vorbeiführenden Gehweg direkte Nachbarin zum Vorhaben und könnte sich deshalb im Wege einer Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung zur Wehr setzen, sofern durch diese Nachbarrechte verletzt würden. Allerdings wurden die von der Gemeinde im Rahmen ihrer Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen vorgebrachten Belange bereits zum großen Teil berücksichtigt. Lediglich bei der Zahl der vorgesehenen Stellplätze hegten manche Gemeinderatsmitglieder noch Bedenken, ob diese ausreichen würden. Aus diesem Grund wurden die Erfolgsaussichten eines möglichen Klageverfahrens als sehr gering eingeschätzt. So entschied sich letztlich bei einer Gegenstimme eine große Mehrheit gegen die Einlegung eines Rechtsbehelfs.

Im weiteren Verlauf gestattete der Gemeinderat einem Bauherrn in der Dungaustraße die Überschreitung der laut Bebauungsplan maximal zulässigen Zaunhöhe, versagte aber die darüber hinaus beantragte vollflächige Anbringung von Sichtschutzstreifen. Der vorliegenden Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses in der Richprechtstraße sowie dem Antrag auf Erweiterung eines Carports in Friedenhain stimmten dagegen alle Gemeinderatsmitglieder zu.

Zu ihrem Ende kam auch die auf Veranlassung eines Vorhabenträgers im Parallelverfahren betriebene Flächennutzungsplanänderung und Ausweisung eines Sondergebiets für Photovoltaikfreiflächenanlagen in Friedenhain-Süd. Nachdem kürzlich die zweite Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung erfolgte und keine wesentlichen Einwendungen mehr vorgebracht wurden, konnten die Pläne einstimmig als Satzung beschlossen werden.

Zum Schluss berichtete der Bürgermeister, dass die gemeindliche Haushaltssatzung für das Jahr 2024 inzwischen abschließend von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft wurde. Wegen der aus den Vorjahren noch nicht verbrauchten Kreditermächtigungen bedurfte der Gemeindeetat in diesem Jahr keiner Genehmigung. Zwar ist im Hinblick auf den großen Investitionsbedarf der nächsten Jahre eine vorausschauende und sorgfältig geplante Haushaltsführung dringend notwendig, Auflagen zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit wurden von der Rechtsaufsichtsbehörde aber nicht verhängt. Dennoch wurde vom Landratsamt angemahnt, weiterhin alle Einnahmemöglichkeiten zu nutzen und etwaige Einsparpotentiale auszuschöpfen.